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   LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07   

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LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07 (https://dejure.org/2007,4114)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07 (https://dejure.org/2007,4114)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. April 2007 - 4 TaBV 24/07 (https://dejure.org/2007,4114)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Hessen

    § 93 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 3 BetrVG, § 73 SGB 9, § 77 SGB 9, § 81 Abs 1 S 1 SGB 9
    (Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern - Pflichten des Arbeitgebers nach § 81 Abs 1 S 1, S 2, S 6 SGB 9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Widerspruchsrecht des Betriebsrats bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern - Prüfpflicht des Arbeitgebers nach § 81 SGB IX

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruchsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern; Folgen der Nichtberücksichtigung schwerbehinderter Arbeitnehmer; Begriff des Rechtsverhältnisses

  • Judicialis

    BetrVG § 93; ; BetrVG § 99; ; SGB IX § 73; ; SGB IX § 81; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerspruch des Betriebsrates gegen Einstellung eines Leiharbeitnehmers für mehr als acht Wochen im Hinblick auf Schwerbehindertenrechte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • LAG Hessen, 17.10.2006 - 4 TaBV 42/06
    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07
    b) Die erkennende Kammer hat darüber hinaus mit Beschluss vom 17. Oktober 2006 (- 4 TaBV 42/06 - nicht rechtskräftig, zu B I 2 c bb) die Ansicht vertreten, dass diese Pflichten des Arbeitgebers auch bei der internen Besetzung freier Stellen durch eine Versetzung bereits beschäftigter Arbeitnehmer bestehen.

    Für die Beziehung der Pflichten gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, Satz 6 SGB IX auf die Besetzung eines freien Arbeitsplatzes mit einem Leiharbeitnehmer spricht der von der Kammer mit dem zitierten Beschluss vom 17. Oktober 2006 (a.a.O., zu B I 2 c bb) erläuterte Normzweck.

    Sie entspricht aber - wie die Kammer mit Beschluss vom 17. Oktober 2006 (a.a.O., zu B I 2 c bb) dargelegt hat - dem von den Gerichten zu beachtenden Normzweck.

  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07
    Den Anträgen ist nur zu entsprechen, wenn in allen von den Anträgen als Globalanträgen umfassten Fallgestaltungen Widersprüche des Betriebsrats wie vom Arbeitgeber geltend gemacht unwirksam wären (vgl. BAG 06. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78/379, zu B II 2; 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80/296, zu II 3).

    Die Notwendigkeit der einheitlichen Entscheidung über einen Globalantrag besteht ausnahmsweise nicht, wenn sich der Antrag auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht (BAG 19. Juli 1995 a.a.O., zu II 3).

  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93

    Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung -

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07
    Der Arbeitgeber hat die Stelle vielmehr als Stelle eines freien Mitarbeiters auszuschreiben, um bereits beschäftigten Arbeitnehmern, insbesondere teilzeitbeschäftigten, Gelegenheit zu geben, die Chance zu einer zusätzlichen Beschäftigung zu erlangen (BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - AP BetrVG 1972 § 93 Nr. 3, zu B II 1 c).
  • BVerwG, 13.12.2001 - 5 C 26.01

    Arbeitnehmerüberlassung, Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter bei -;

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07
    Nach seiner Auffassung ist der Begriff des Arbeitsplatzes im Sinne von § 81 Abs. 1 SGB IX auf der Grundlage der allgemeinen Definition von § 73 SGB IX in Anlehnung an die die Zahlung der Ausgleichsabgabe durch den Verleiher und nicht durch den Entleiher vorsehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 13. Dezember 2001 - 5 C 26/01 - BVerwGE 115/312) erweiternd dahin auszulegen, dass er das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem betroffenen Arbeitnehmer voraussetzt.
  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 51/04

    Mitbestimmungsrecht - Einstellung von Drittpersonal

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07
    Er verlangt lediglich eine Eingliederung, d.h. eine zumindest teilweise Unterstellung unter die Personalhoheit des Betriebsinhabers (vgl. nur BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 51/04 - EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 4, zu B I 1, m.w.N.).
  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93

    Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07
    Im Interesse der Verfahrensökonomie kann ein Feststellungsantrag dagegen auf Teile eines Rechtsverhältnisses, etwa auf einzelne Beziehungen oder Folgen des Rechtsverhältnisses, beschränkt werden (sog. Elementenfeststellungsklage, vgl. BAG 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - BAGE 76/214, zu B III; 20. Februar 2001 - 4 AZR 18/00 - AP TVG § 4 Nr. 20, zu A; 15. März 2006 - 4 AZR 75/05 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 3, zu I 1).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07
    Auch im Beschlussverfahren muss Gegenstand eines Feststellungsantrags ein Rechtsverhältnis sein (vgl. etwa BAG 27. Januar 2004 - 1 ABR 5/03 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 56, zu B; 18. Januar 2005 - 3 ABR 21/04 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 24, zu B II 2).
  • ArbG Frankfurt/Main, 01.03.2006 - 22 BV 856/05

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - unterlassene Prüfung des Arbeitgebers,

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07
    Zwischenzeitlich hat das Arbeitsgericht in dem Verfahren - 22 BV 856/05 - einen weiteren Zustimmungsersetzungsantrag des Arbeitgebers rechtskräftig zurückgewiesen, nachdem der Betriebsrat der Einstellung eines weiteren Leiharbeitnehmers aus identischen Gründen widersprochen hatte.
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07
    Dasselbe gilt, wenn lediglich Vorfragen eines Rechtsverhältnisses zur Entscheidung gestellt werden (BGH 03. November 1995 - V ZR 182/94 - NJW 1996/452, zu II 2; BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5, zu II; 19. Juni 2001 - 1 AZR 463/00 - BAGE 98/76, zu II 1).
  • BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Versetzungen

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07
    Den Anträgen ist nur zu entsprechen, wenn in allen von den Anträgen als Globalanträgen umfassten Fallgestaltungen Widersprüche des Betriebsrats wie vom Arbeitgeber geltend gemacht unwirksam wären (vgl. BAG 06. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78/379, zu B II 2; 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80/296, zu II 3).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99

    Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

  • BGH, 03.11.1995 - V ZR 182/94

    Prüfbarkeit eines Schiedsgutachtens über die Höhe der Anpassung von Erbbauzinsen

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 75/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01

    Feststellungsinteresse - Mitbestimmung bei Regelungen zum Gesundheitsschutz -

  • BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung

  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 88/88

    Betriebsrat: Verstoß des Arbeitgebers gegen BetrVG bei unterlassener Prüfung der

  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

  • BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92

    Bewerbung Schwerbehinderter und Pflichten nach § 99 BetrVG

  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00

    Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung

  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 18/00

    Betriebsübergang, Tarifwechsel

  • LAG Hamm, 23.01.2015 - 13 TaBV 44/14

    Einstellung; Praktikant; Arbeitsverhältnis; Zustimmungsverweigerung; Betriebsrat;

    Damit wird sichergestellt, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit der Beschäftigung von namentlich arbeitslosen schwerbehinderten Menschen auch dann prüft und Besetzungsvorschläge der zuständigen Agentur für Arbeit zur Kenntnis nimmt, wenn er sich letztlich zu einer internen Besetzung mit einem bereits anderweitig im Betrieb zum Einsatz kommenden Arbeitnehmer entschließt ( Hessisches LAG, 17.10.2006 - 4 TaBV 42/06 - juris; 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07 - juris).
  • LAG Niedersachsen, 19.11.2008 - 15 TaBV 159/07
    Soweit das Hessische Landesarbeitsgericht (Beschl.v. 24. April 2007 - 4 TaBV 24/07 u. v. 27. Oktober 2007 - 4 TaBV 42/07 ) unter Berufung auf Großmann (GK-SGB IX, § 81 Rn. 61, 62) die Ansicht vertritt, der Arbeitgeber müsse zunächst der Prüfpflicht des § 81 Abs. 1 S. 1 SGB IX genügen, bevor er einen freien Arbeitsplatz im Wege der internen Versetzung oder im Wege der Entleihung von Arbeitnehmern besetzt, überzeugt das nicht.

    Der Hinweis, dass die Besetzung der Stellen mit Leiharbeitnehmern des Verleihers zu dessen Vertragsbedingungen erfolgen soll, ist nicht zu beanstanden (ebenso: Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschl.v. 24. April 2007 - 4 TaBV 24/07 ).

  • LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09

    Unbegründeter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur befristeten Einstellung im

    Das Hessische Landesarbeitsgericht hat sich in seinem Beschluss vom 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07 (zit. nach JURIS) mit der Frage befasst, ob ein Widerspruchsgrund im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG für den Betriebsrat dadurch gegeben sei, dass der Arbeitgeber einen Hinweis in der Ausschreibung vorgenommen habe, dass die ausgeschriebene Stelle mit einem Leiharbeitnehmer besetzt werden solle.
  • LAG Bremen, 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur befristeten Einstellung einer

    Das Hessische Landesarbeitsgericht hat sich in seinem Beschluss vom 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07 (zit. nach JURIS) mit der Frage befasst, ob ein Widerspruchsgrund im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG für den Betriebsrat dadurch gegeben sei, dass der Arbeitgeber einen Hinweis in der Ausschreibung vorgenommen habe, dass die ausgeschriebene Stelle mit einem Leiharbeitnehmer besetzt werden solle.
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